Seit dem 1. Januar 2009 gibt es den gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung. Mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz wird dieser Beratungsanspruch noch weiter verbessert. Die Pflegekassen haben künftig einen konkreten Termin für eine umfassende Beratung unter Nennung eines Ansprechpartners innerhalb von zwei Wochen nach...